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   BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16   

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https://dejure.org/2017,48422
BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16 (https://dejure.org/2017,48422)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2017 - 5 P 1.16 (https://dejure.org/2017,48422)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2017 - 5 P 1.16 (https://dejure.org/2017,48422)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SächsPersVG § 79 Abs. 3 bis 6, § 81 Abs. 2 Nr. 9, § 83 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 85 Abs. 3 Satz 4, § 88 Abs. 2; SäHO § 1 Satz 1, § 2 Satz 2, § 3 Abs. 1, § 4 Satz 1, § 11 Abs. 1, § 51;... Verf SN Art. 3 Abs. 3, Art. 93 Abs. 1 und 2; BetrVG §§ 111, 112
    Abfindungsregelung; Abschluss einer Dienstvereinbarung; Aufstellung eines Sozialplans; Ausgabemittel; Einwand fehlender Haushaltsmittel; Etathoheit des Parlaments; Finanzierungsvorbehalt; Gesetzesbindung; Haushaltsansatz; Haushaltsgesetz; Haushaltsmittel; Haushaltsplan; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 2 Nr 9 PersVG SN, § 83 Abs 1 S 1 PersVG SN, § 51 HO SN
    Initiativrecht des Personalrats für die Aufstellung eines Sozialplans trotz des erhobenen Einwandes fehlender Haushaltsmittel

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungs- und Initiativrecht des Personalrats im Hinblick auf die Aufstellung eines Sozialplans bei der Erhebung des Einwands fehlender Haushaltsmittel durch den Dienststellenleiter

  • doev.de PDF

    Zuerkennung des Initiativrechts bezüglich der Aufstellung eines Sozialplans trotz des erhobenen Einwandes fehlender Haushaltsmittel

  • rewis.io

    Initiativrecht des Personalrats für die Aufstellung eines Sozialplans trotz des erhobenen Einwandes fehlender Haushaltsmittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstellung eines Sozialplans; Mitbestimmungsrecht; Initiativrecht; Initiativantrag; Abschluss einer Dienstvereinbarung; Sozialplanleistung; kostenwirksame Regelung; Abfindungsregelung; Kompetenzordnung; Etathoheit des Parlaments; Gesetzesbindung; Haushaltsgesetz; ...

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungs- und Initiativrecht des Personalrats im Hinblick auf die Aufstellung eines Sozialplans bei der Erhebung des Einwands fehlender Haushaltsmittel durch den Dienststellenleiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 205
  • NZA-RR 2018, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Die Gesetzesbindung schließt auch die Beachtung des Haushaltsrechts ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 1986 - 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3 S. 5; vom 15. März 1995 - 6 P 23.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 91 S. 17 f. und vom 28. März 2001 - 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103 ).

    Der Haushaltsplan ist somit ein Teil der von der vollziehenden Gewalt und damit auch von dem Personalrat zu beachtenden Rechtsordnung (BVerwG, Beschluss vom 24. November 1986 - 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3 S. 5).

  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82

    Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Des Weiteren stellen sie zu Recht nicht in Abrede, dass das Initiativrecht im konkreten Fall auch mit dem Ziel des Abschlusses einer Dienstvereinbarung ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 1983 - 6 P 28.82 - PersV 1985, 473 und vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346 ).

    Sollten der Dienststellenleiter und der Personalrat über den Inhalt des Sozialplans keine Einigung erzielen, kann das Stufen- bzw. Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden (§ 83 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 79 Abs. 3 bis 6 SächsPersVG; s.a. BVerwG, Beschluss vom 1. November 1983 - 6 P 28.82 - PersV 1985, 473).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Es ist allein Aufgabe des Landtags, den Haushaltsplan festzustellen und zu beschließen (§ 1 Satz 1 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen - Sächsische Haushaltsordnung - SäHO in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 , zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 ; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 und BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1960 - 7 P 4.58 - BVerwGE 10, 140 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    a) Der Bejahung des Mitbestimmungs- und Initiativrechts steht nicht entgegen, dass der im Zeitpunkt der Stellung des Initiativantrags geltende Haushaltsplan für die angestrebte Abfindungsregelung keine Mittel vorgesehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 zum Initiativantrag eines Personalrats auf unbefristete Einstellung bisher befristet angestellter Lehrkräfte).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Des Weiteren stellen sie zu Recht nicht in Abrede, dass das Initiativrecht im konkreten Fall auch mit dem Ziel des Abschlusses einer Dienstvereinbarung ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 1983 - 6 P 28.82 - PersV 1985, 473 und vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346 ).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Die Gesetzesbindung schließt auch die Beachtung des Haushaltsrechts ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 1986 - 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3 S. 5; vom 15. März 1995 - 6 P 23.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 91 S. 17 f. und vom 28. März 2001 - 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103 ).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Mit Rücksicht darauf seien die Abfindungsregelungen eines auf § 112 Abs. 1 BetrVG beruhenden Sozialplans in einem weiteren Sinne als Teil des von der Rechtsordnung für die Arbeitnehmer geschaffenen Bestandsschutzes anzusehen (vgl. BAG, Urteile vom 16. Juli 1985 - 1 AZR 206/81 - NZA 1985, 713 und vom 23. August 1988 - 1 AZR 284/87 - NZA 1989, 28 ).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 AZR 206/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Abfindungsanspruches aus einem Sozialplan -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Mit Rücksicht darauf seien die Abfindungsregelungen eines auf § 112 Abs. 1 BetrVG beruhenden Sozialplans in einem weiteren Sinne als Teil des von der Rechtsordnung für die Arbeitnehmer geschaffenen Bestandsschutzes anzusehen (vgl. BAG, Urteile vom 16. Juli 1985 - 1 AZR 206/81 - NZA 1985, 713 und vom 23. August 1988 - 1 AZR 284/87 - NZA 1989, 28 ).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 23.93

    Mitbestimmung bei Mieterhöhungen - Werkmietwohnungen - Nutzungsbedingungen -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Die Gesetzesbindung schließt auch die Beachtung des Haushaltsrechts ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 1986 - 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3 S. 5; vom 15. März 1995 - 6 P 23.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 91 S. 17 f. und vom 28. März 2001 - 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103 ).
  • BVerwG, 05.02.1960 - VII P 4.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
    Es ist allein Aufgabe des Landtags, den Haushaltsplan festzustellen und zu beschließen (§ 1 Satz 1 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen - Sächsische Haushaltsordnung - SäHO in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 , zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 ; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 und BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1960 - 7 P 4.58 - BVerwGE 10, 140 ).
  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

    cc) Da die Personalräte bei ihren Aktivitäten zur Einhaltung der rechtsstaatlichen Kompetenzordnung verpflichtet und an Gesetz und Recht gebunden sind (sh. hierzu zuletzt BVerwG 26. September 2017 - 5 P 1.16 - Rn. 12) , ist es ihnen verwehrt, sich außerhalb der ihnen durch das jeweilige Personalvertretungsgesetz eingeräumten Kompetenzen zu bewegen.
  • OVG Saarland, 06.03.2018 - 5 A 414/17

    Entsendung eines neu gewählten Personalratsmitgliedes zu einer

    Wenngleich es dem Haushaltsgesetzgeber obliegt, der Verwaltung in Ausübung seiner Etathoheit die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, und der von ihm beschlossene Haushaltsplan im Zusammenwirken mit dem Haushaltsgesetz die einzelnen Ausgabenzwecke auf den Betrag der zweckgebunden bereitgestellten Mittel begrenzt (§ 7 Abs. 1 LHO)(BVerwG, Beschluss vom 26.9.2017 - 5 P 1.16 -, juris Rdnr. 13), muss der gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebundene Haushaltsgesetzgeber bei Ausübung seiner Etathoheit im Blick haben, welche finanzielle Ausstattung die Verwaltung benötigt, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können.
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